Unternehmerischen Mehrwert einer Prüfung voll ausschöpfen.

Aus unserer Sicht dient Wirtschaftsprüfung nicht nur der Erfüllung gesetzlicher oder satzungsmäßiger Verpflichtungen, sie sollte auch einen Mehrwert für das geprüfte Unternehmen bieten. Dieser Mehrwert einer Abschlussprüfung durch die ADJUVARIS basiert auf zwei Säulen. Zum einen auf der persönlichen Einbindung eines geschäftsführenden Partners in die Abschlussprüfung. Das gibt dem geprüften Unternehmen eine besondere Sicherheit.

Zum anderen werden die Erkenntnisse der Abschlussprüfung nicht nur für die Gewinnung des Prüfungsurteils eingesetzt, sondern sie helfen dem geprüften Unternehmen beispielsweise dabei, steuerliche Problembereiche zu lösen oder zu entschärfen, interne Prozessabläufe zu optimieren, Risiken rechtzeitig zu erkennen und langfristige Strategien zu entwickeln.

„Die Prüfung gemeinnütziger Unternehmen folgt ganz eigenen Regeln.“
Oliver Müller
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Diplom-Kaufmann
Partner

Wir kennen die Branchenregeln Ihres Unternehmens.

Bei der Prüfung von Unternehmen der Sozialwirtschaft setzen wir ausschließlich Wirtschaftsprüfer und Prüfungsleiter ein, die über mehrjährige Erfahrungen in diesem Bereich verfügen. Insbesondere die Prüfung von Jahresabschlüssen und Jahresrechnungen gemeinnütziger Körperschaften und anderer Non-Profit-Organisationen unterscheidet sich durch zahlreiche Sonderthemen von der Prüfung eines gewinnorientierten, gewerblichen Unternehmens:

  • die Sondervorschriften für die Rechnungslegung von Werkstätten für Menschen mit Behinderung, von Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern
  • die Besonderheiten in der Rechnungslegung von Vereinen und Stiftungen
  • die Besonderheiten bei der Bilanzierung von Investitionszuschüssen und Zuschüssen zu den Betriebskosten, bei Vergütungssätzen durch die Kostenträger und bei Spenden
  • die Vorgaben der Mittelverwendung und der Rücklagenbildung nach dem Gemeinnützigkeitsrecht

Wirtschaftsprüfungsleistungen erbringen wir durch die ADJUVARIS GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Diese verfügt über die Teilnahmebescheinigung an der externen Qualitätskontrolle und ist damit als Abschlussprüfer für gesetzliche Pflichtprüfungen zugelassen.

Jahresabschlussprüfung

Auf der Grundlage der berufsständischen Vorgaben des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) führen wir gesetzlich vorgeschriebene oder freiwillige Prüfungen von Jahresabschlüssen und Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen durch.

Durch EDV-Unterstützung und den berufsüblichen risikoorientierten Prüfungsansatz erreichen wir eine effiziente Durchführung unserer Prüfungen.

Soweit vorgeschrieben oder erwünscht erhalten Sie als Ergebnis unserer Prüfung einen umfassenden schriftlichen Bericht mit Ausführungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des geprüften Unternehmens sowie detaillierte Erläuterungen zur Entwicklung der einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung.

Jahresabschluss mit Beurteilungen

Für Unternehmen, die aufgrund ihrer Größe oder wegen ihrer Rechtsform keiner gesetzlichen Prüfungspflicht unterliegen, bieten wir Jahresabschlüsse mit umfangreichen Beurteilungen an. Qualität und Umfang entsprechen grundsätzlich den Standards einer Jahresabschlussprüfung. Gegenstand der Beurteilungen sind die vom Unternehmen selbst oder von einem Dritten erstellte Buchhaltung, das interne Kontrollsystem und sonstige rechnungslegungsrelevante Unterlagen und Vorgänge.

Die Erstellung derart qualifizierter Abschlüsse werden zunehmend von Kreditinstituten, öffentlichen oder privaten Zuschussgebern oder aufgrund einer Mitgliedschaft in Verbänden gefordert. Das Ergebnis unserer Beurteilungen fassen wir in einem schriftlichen Bericht zusammen, der nach Vorgaben des Mandanten auch Ausführungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens und detaillierte Erläuterungen zur Entwicklung der einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung enthalten kann.

Konzernabschlussprüfung

Entsprechend den Vorschriften des deutschen Handelsbilanzrechts führen wir gesetzlich vorgeschriebene oder auch freiwillige Konzernabschlussprüfungen durch.

Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung

Als Ergänzung zur Jahresabschlussprüfung oder als Sonderauftrag führen wir freiwillige oder gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen der Geschäftsführungen durch. Dies sind insbesondere:

  • Prüfung der Geschäftsführung nach § 53 HGrG
  • Prüfung der Geschäftsführung nach sonstigen Vorgaben, beispielsweise dem Kriterienkatalog des PARITÄTISCHEN, Landesverband Baden-Württemberg
Internes Kontrollsystem

Die Prüfung des Internen Kontrollsystems (IKS) eines Unternehmens gehört zum Pflichtprogramm jeder Abschlussprüfung, die den Vorgaben des deutschen Handelsrechts und des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. entspricht.

Die im Rahmen der Prüfung des IKS erkennbar gewordenen Verbesserungspotentiale stellen wir Ihnen als Mehrwert unserer Prüfungen zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Verbesserung der organisatorischen Abläufe in Ihrem Unternehmen. Das erhöht die Sicherheit und Effizienz der Prozesse im Unternehmen gleichermaßen.

Sonderprüfungen

Wir übernehmen für Sie freiwillige oder gesetzlich vorgeschriebene Sonderprüfungen, beispielsweise:

  • Prüfung von Verwendungsnachweisen für Zuschuss- oder Spendengeber
  • Prüfung des Arbeitsergebnisses in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
  • Prüfung bei Umwandlungsvorgängen
  • Gründungsprüfungen
IT-Prüfung

Die Prüfung der rechnungslegungsrelevanten Bereiche der im Unternehmen eingesetzten Informationstechnologie (IT) gehört als Bestandteil der Prüfung des Internen Kontrollsystems (IKS) zum Pflichtprogramm jeder Abschlussprüfung, die den Vorgaben des deutschen Handelsrechts und des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. entspricht.

Der Umfang der IT-Prüfung richtet sich dabei nach dem Stellenwert der IT für das jeweilige Unternehmen. Bei Unternehmen mit hoher Abhängigkeit des Betriebs von einem funktionierenden und sicheren IT-System ist eine IT-Prüfung in regelmäßigen Abständen zwingend durchzuführen. Hierbei ziehen wir erfahrene IT-Prüfer hinzu. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine gesonderte Berichterstattung mit Hinweisen zu eventuell vorhandenen Risiken und konstruktiven Verbesserungsvorschlägen.

„Die persönliche Beratung liegt uns besonders am Herzen.“

Dr. Felix Wannenwetsch
Wirtschaftsprüfer
Diplom-Ökonom

Partner

T 0711 65679130
f.wannenwetsch@adjuvaris.de