Mit fundiertem Branchenwissen zu innovativen Lösungen
Das Gemeinnützigkeitsrecht bildet in allen Leistungsbereichen – Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Rechtsberatung und Unternehmensberatung – eine wichtige Säule unserer Kernkompetenzen. Und das seit Jahrzehnten. Wir kennen die theoretischen Grundlagen und gesetzlichen Vorgaben genauso wie die praktischen Gepflogenheiten.
Aufgrund dieser fachlichen Expertise und langjährigen Erfahrung betreuen wir deutschlandweit Mandant*innen aus vielfältigen Bereichen:
- Landes- und Bundesverbände bedeutender deutscher Sozialverbände
- Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege
- Berufsverbände
- Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Lebenshilfe
- Werk- und Wohnstätten für Menschen mit Behinderung
- Krankenhäuser, Kur- und Rehabilitationseinrichtungen
- Einrichtungen des Rettungsdienstes und des Krankentransports
- Bildungs- und Beschäftigungseinrichtungen
- Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege und Altenhilfe
- Stiftungen und Vereine im Bereich Kunst, Kultur, Wissenschaft und Sport
Schon bei der Gründung gut aufgestellt
Unsere Betreuung beginnt bereits mit der Gründung gemeinnütziger Organisationen. Hierdurch ist gewährleistet, dass die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Anerkennung der steuerlichen Gemeinnützigkeit im Sinne der Abgabenordnung vorliegen. Wir finden auch die ideale Rechtsform für Ihr Vorhaben: Verein, Stiftung, gGmbH, Genossenschaft oder gemeinnützige Aktiengesellschaft. …
Bei allen Aufgaben von der Abschlusserstellung oder Abschlussprüfung, über die laufende steuerliche Beratung bis zur Finanzbuchhaltung behalten wir die gesetzlichen Vorschriften, die Vorgaben der Finanzverwaltung und die aktuelle Rechtsprechung zum Gemeinnützigkeitsrecht immer im Auge. Nur so können eventuelle Gefährdungen der Gemeinnützigkeit und sonstige steuerliche Problembereiche, etwa bei der Umsatzsteuer, rechtzeitig erkannt werden.
Insbesondere nicht erfolgte oder fehlerhafte Beurteilungen bei der Abgrenzung zwischen satzungsmäßiger, steuerbegünstigter Betätigung und steuerpflichtigem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder auch zu Umsatzsteuerbefreiungen, zum Umsatzsteuersatz oder zum Vorsteuerabzug können eine gemeinnützige Einrichtung teuer zu stehen kommen, im wahrsten Sinne des Wortes.
Kommen hier steuerlich seit Jahren fehlerhaft behandelte Sachverhalte erst später im Rahmen einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt ans Licht, drohen nicht selten nachträgliche Besteuerungen in beträchtlichem Umfang. Im Einzelfall kann dadurch sogar der Fortbestand der Einrichtung gefährdet sein.
Gerne stellen wir unsre Kompetenz und Erfahrung in einem persönlichen Gespräch im Detail vor – bei Ihnen in der Einrichtung oder in unseren Büroräumen in Stuttgart oder Freiburg.