Der juristische Rahmen bietet Spielraum für individuelle Gestaltung
Stiftungen, gleich ob gemeinnützige Stiftungen des privaten Rechts, kommunale Stiftungen oder kirchliche Stiftungen des öffentlichen Rechts, sind durch besondere rechtliche Vorgaben bedingt. Diese betreffen insbesondere die Gründung, Kapitalerhaltung, Mittelverwendung und die Stiftungsaufsicht. Abhängig vom Tätigkeitsbereich der jeweiligen Stiftung kommen vielschichtige steuerliche Rahmenbedingungen hinzu. Dabei spielen die umsatz- und ertragsteuerliche Behandlung von Erträgen der Vermögensverwaltung oder der Beteiligung an gemeinnützigen oder gewerblichen Unternehmen eine zentrale Rolle.
In diesem Sinne prüfen und beraten wir Stiftungen seit vielen Jahrzehnten. Neben freiwilligen Jahresabschlussprüfungen beraten wir unsere Mandanten in sämtlichen steuerlichen als auch rechtlichen Fragestellungen des Stiftungsrechts.
Unser spezielles Leistungsangebot:
- Beratung bei der Gründung, Kapitalerhaltung und Mittelverwendung
- steuerliche und rechtliche Beratung der Aufsichtsorgane
- umsatz- und ertragsteuerliche Behandlung von Stiftungserträgen
- Prüfung von freiwilligen Jahresabschlüssen
- Beratung und anwaltliche Vertretung zum Stiftungsrecht
„Die individuelle Vielfalt macht das Stiftungsrecht zu einem komplexen Beratungsfeld.“
Jörg Unseld
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Partner
T 0711 65679130
j.unseld@adjuvaris.de