Spitzenverbände der Wohlfahrts­pflege souverän aufstellen und begleiten

Mit unserer Erfahrung im Vereins- und Verbandsrecht unterstützen wir Sie bei der Gestaltung der optimalen satzungsrechtlichen Verfassung, individuell angepasst auf die Größe und die inhaltliche Ausrichtung des Vereins oder Verbands. Vereine oder Verbände, die deutschland-, europa- oder weltweit tätig sind, benötigen andere Strukturen und haben andere oder weitere rechtliche Voraussetzungen zu beachten, als lokal tätige Vereine und Verbände. Gleiches gilt für die Rechnungslegung, die Abschlussprüfung und das Steuerrecht.

Unser spezielles Leistungsangebot:

Für Berufsverbände haben wir eine weitreichende Erfahrung und ein differenziertes Know-how entwickelt. Auch wenn diese zumeist in erster Linie ideelle Zwecke verfolgen, fallen sie aufgrund der Vertretung der wirtschaftlichen Interessen ihres jeweiligen Berufsstandes nicht unter das Gemeinnützigkeitsrecht. Sie unterliegen eigenen steuerlichen Regelungen. Die rechtlichen Regelungen der Gemeinnützigkeit können also nicht analog auf Berufsverbände angewandt werden, auch wenn es Parallelen gibt. Wir kennen die Unterschiede aus der täglichen Praxis und zeigen Ihnen, welche Sie dabei beachten müssen und welche Sie wie nutzen können.

„Die vielfältigen Aufgaben der Verbandsarbeit lassen sich kosten- und steueroptimiert strukturieren.“

Oliver Müller
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater,
Diplom-Kaufmann
Partner

T 0711 65679130
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