Wir betreuen deutschlandweit bedeutende Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege und ihre regionalen Untergliederungen sowie verschiedenste Landes- und Bundesverbände der Sozialwirtschaft, des Sports und der beruflichen Interessenvertretung.

VERBÄNDE

Mit unserer Erfahrung im Vereins- und Verbandsrecht unterstützen wir Sie bei der Gestaltung der optimalen satzungsrechtlichen Verfassung, individuell angepasst auf die Größe und die inhaltliche Ausrichtung des Vereins oder Verbands. Vereine oder Verbände, die deutschlandweit, europa- oder weltweit tätig sind, benötigen andere Strukturen und haben andere oder weitere rechtliche Voraussetzungen zu beachten, als lokal tätige Vereine und Verbände. Gleiches gilt für die Rechnungslegung, die Abschlussprüfung und das Steuerrecht.

Beratung

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Besondere Kenntnisse haben wir auch betreffend Berufsverbände. Auch wenn diese zumeist in erster Linie ideelle Zwecke verfolgen, fallen sie aufgrund der Vertretung der wirtschaftlichen Interessen ihres jeweiligen Berufsstandes nicht unter das Gemeinnützigkeitsrecht, sondern unterliegen eigenen steuerlichen Regelungen. Die gemeinnützigkeitsrechtlichen Regelungen können also nicht analog auf Berufsverbände angewandt werden, auch wenn es Parallelen gibt. Wir kennen die Unterschiede und zeigen Ihnen, welche Sie dabei beachten müssen und welche Sie nutzen können.