Umfassende Steuerberatung mit unternehmerischem Weitblick

Als Dienstleister im Steuerrecht sehen wir es als unsere wichtigste Aufgabe, Sie in allen Bereichen des Steuerrechts umfassend zu beraten.

Das Spektrum reicht von:

  • der Steueroptimierung und -gestaltung
  • über die Erstellung der verschiedenen Steuererklärungen
  • die Mitwirkung im Steuerfestsetzungsverfahren
  • die Betreuung von Außenprüfungen durch die Finanzverwaltung
  • bis hin zur Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren
Gemeinnützigkeit

Wir unterstützen gemeinnützige Körperschaften bei sämtlichen Vorgaben, die in steuerlicher Hinsicht aufgrund der Gemeinnützigkeit gestellt werden. Hierzu gehören u.a. die steuerliche Behandlung der Mittelerwirtschaftung im ideellen Bereich durch Vermögensverwaltung, durch Zweckbetriebe oder steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe sowie Fragen der zulässigen Mittelverwendung.

Wir unterstützen Sie bei der vorgeschriebenen Gewinnermittlung und den steuerlichen Erklärungen für die einzelnen Teilbereiche Ihrer Tätigkeiten.

Spenden und Sponsoring

Für eine gemeinnützige Körperschaft sind Einnahmen aus Spenden und Sponsoring regelmäßig eine wichtige Finanzierungsquelle. Gleichzeitig achtet gerade in diesem Bereich, die Finanzverwaltung sehr genau auf die Einhaltung der geltenden Vorschriften achtet. Wir unterstützen Sie dabei, die Vorgaben und Fallstricke im Blick zu haben, um Probleme der Spendenhaftung und Fehlverwendung von vornherein zu vermeiden.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer sowie damit zusammenhängend ein möglicher Vorsteuerabzug ist gerade bei gemeinnützigen Körperschaften die finanziell gewichtigste Steuerart. Bei Lieferungen und Leistungen im Bereich der Sozialwirtschaft stellt sich stets die Frage, ob eine Umsatzsteuerbefreiung gegeben ist oder nicht. Gleichzeitig unterliegt das Umsatzsteuerrecht einer besonders starken Dynamik aufgrund der Harmonisierung im europäischen Gemeinschaftsrecht. Deshalb ist für uns selbstverständlich, bei Beratungen zum Umsatzsteuerrecht nicht nur das nationale Recht im Blick zu haben, sondern auch die europäische Mehrwertsteuersystemrichtlinie und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

Zum Tagesgeschäfts gehören für uns nicht nur die Fragen zur Anwendbarkeit von Umsatzsteuerbefreiungsvorschriften, sondern auch die im Einzelfall diffizile Abgrenzung zwischen nicht umsatzsteuerbaren Zuschüssen und umsatzsteuerpflichtigen Entgelten oder die Frage, ob der ermäßigte Umsatzsteuersatz oder der Regelsteuersatz anzuwenden ist.

Unternehmensbesteuerung

Entsprechend der gegebenen Rechtsform Ihres Unternehmens optimieren wir die steuerliche Belastung unter Ausnutzung gesetzlich zulässiger Gestaltungen.

Wir erstellen für Sie die vorgeschriebenen Steuererklärungen, einschließlich der von der Handelsbilanz abweichenden Steuerbilanzen sowie der an die Finanzverwaltung zu übersendenden E-Bilanz.

Jahresabschlusserstellung

Der Jahresabschluss gibt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ihres Unternehmens wieder. Deshalb erstellen wir Ihren Jahresabschluss möglichst zeitnah zum Bilanzstichtag. In den Prozess der Abschlusserstellung beziehen wir Sie insofern mit ein, dass wir Ihnen mögliche Bilanzierungs- und Bewertungsalternativen aufzeigen und nach Ihren Vorstellungen auch umsetzen. In einer Schlussbesprechung analysieren wir mit Ihnen gemeinsam den Abschluss und besprechen notwendige strategische Änderungen für die Zukunft. In einem umfassenden Bericht zum Jahresabschluss erläutern wir die wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens. Sie erhalten einen Mehrjahresvergleich auf Basis der Gewinn- und Verlustrechnung mit Darstellung der Vermögens- und Kapitalsituation sowie der Aufwands- und Ertragssituation.

Gestaltungsberatung

Wir entwickeln für Sie Gestaltungsvorschläge für die Gründung oder steueroptimierte Umstrukturierung Ihres Unternehmens und unterstützen bei der steuereffizienten Durchführung von Unternehmenstransaktionen und -reorganisationen. Sofern geboten stimmen wir die steuerliche Gestaltung mit dem zuständigen Finanzamt ab, gegebenenfalls mittels Durchführung einer verbindlichen Auskunft.

Betriebsprüfung

Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung auf eine angeordnete Betriebsprüfung und begleiten Sie erforderlichenfalls bei Verhandlungen im Verlauf der steuerlichen Betriebsprüfung und im Rahmen der Schlussbesprechung. Unsere Erfahrung ist, dass unsere Mandanten aufgrund unserer besonders qualifizierten Kenntnisse im Gemeinnützigkeitsrecht keine leichten „Opfer“ des Betriebsprüfers sind.

Steuerrechtsstreit

Sofern geboten, können wir Ihre Interessen auch nachhaltig vertreten. Wenn bei Meinungsverschiedenheiten und Konflikten mit der Finanzverwaltung nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage Aussichten für ein Obsiegen gegen die Ansicht der Finanzverwaltung bestehen, führen wir für Sie Einspruchs- und Klageverfahren bei Finanzverwaltung und Finanzgerichten durch.

„Mit Branchenerfahrung kommt man einfach zu kreativeren Lösungen.“

Sebastian Durigo
Steuerberater
Betriebswirt (B.A.)

Senior Manager

T 0761 7077830
s.durigo@adjuvaris.de